JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 23.08.2006, Aktenzeichen: 8 Sa 1744/05
| Leitsatz: | 1. Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses befinden, gehen gemäß § 613 a BGB auf einen Betriebserwerber über - dies gilt auch dann, wenn über den Betriebsveräußerer ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. 2. Auch solche Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung die auf Arbeitsleistungen vor Insolvenzeröffnung beruhen, sind von einem Erwerber, der einen Betrieb vom Insolvenzverwalter erwirbt, zu erfüllen, soweit sie nach dem Betriebsübergang fällig werden (Abweichung von BAG v. 19.10.04 9 AZR 645/03). 3. Gegenüber dem Insolvenzverwalter können solche Ansprüche nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, Richtlinie 2001/23/EG |
| Vorschriften: | BGB § 55 Abs. 1, BGB § 613 a, InsO § 108 Abs. 2, Richtlinie 2001/23/EG Art. 5 Abs. 2 a, |
| Stichworte: | Altersteilzeit, Freistellungsphase, Insolvenz, Betriebsübergang, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main 4 Ca 69/05 vom 16.06.2005 |
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