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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 23.01.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 786/05 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 7 Sa 786/05

Urteil vom 23.01.2006


Leitsatz:Auch unter der Geltung der §§ 305 ff BGB wird daran festgehalten, dass Stichtagsregelungen bei Bonuszusagen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn sie den Arbeitnehmer zum Erhalt des Bonusanspruchs bis weit in das Folgejahr an das Arbeitsverhältnis binden.

Ob darin eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB liegt, hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab. (Dies wurde im vorliegenden Fall bei einer Bindung bis zum 30. September des Folgejahres und einer Bonushöhe, die fast das Jahresfixgehalt erreichte, verneint.)
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 307, BGB § 611, GG Art. 12,
Stichworte:Sonderzahlung, Treuebonus, Stichtagsregelung,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 17 Ca 5470/04 vom 12.01.2005

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