JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 22.08.2001, Aktenzeichen: 8 Sa 146/00
| Leitsatz: | 1. Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine fehlerhafte Auskunft über die zu erwartende betriebliche Altersversorgung, ist er dem Arbeitnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2. Als Schadensersatz ist nicht notwendig die fehlerhaft zu hoch berechnete Rente zu zahlen. Vielmehr ist festzustellen, welche Versorgung der Arbeitnehmer bei richtiger Auskunft nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Vorkehrungen durch Abschluss einer zusätzlichen privaten Versorgung erhalten hätte. 3. In welcher Höhe ein Arbeitnehmer sich bei zutreffender Auskunft zusätzlich versichert hätte, kann gemäß § 287 Abs. 1 ZPO vom Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung geschätzt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 249, BGB § 252, |
| Schlagworte: | Fehlerhafte Auskunft, Kausalität, Schadenshöhe, |
| Stichworte: | Versorgungsschaden, |
| Verfahrensgang: | ArbG Darmstadt 10/7 Ca 450/95 vom 15.10.1999 |
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