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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 21.08.2007, Aktenzeichen: 13 Sa 537/07 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 13 Sa 537/07

Urteil vom 21.08.2007


Leitsatz:Beruft sich ein Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess auf das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, können ihm Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zugute kommen.

Gelingt der Beweis des ersten Anscheins, kann der Arbeitgeber ihn dadurch erschüttern, dass er die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs beweist.

Erfolgt eine Kündigung 10 Tage, nachdeem sich der Arbeitnehmer anwaltlich gegen eine Abmahnung gewährt hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Maßregelung im Sinne des § 612a BGB.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 612 a,
Stichworte:Kündigung, Maßregelungsverbot, Anscheinsbeweis,
Verfahrensgang:ArbG Kassel, 6 Ca 451/06

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