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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 18.08.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 563/05 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 3 Sa 563/05

Urteil vom 18.08.2006


Leitsatz:1. "Besonders hochwertige Arbeiten" im Sinne von Lohngruppe 6 Fallgruppe 1 erfordern ein fachliches Können und eine anzuwendende Umsicht und Zuverlässigkeit, die weit über der Tätigkeit eines Bauhofmitarbeiters liegen.

2. Zur Anwendung der Grundsätze der Darlegungslast bei korrigierender Rückgruppierung auf Fälle, in denen der Arbeitgeber den Bewährungsaufstieg mit dem Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung verweigert.
Rechtsgebiete:TVG, Hessicher Lohn TV (HLT)
Vorschriften:TVG § 4, Hessicher Lohn TV (HLT),
Stichworte:Eingruppierung, Bauhofmitarbeiter, hessischer Lohn TV (HLT), Begriff "besonders hochwertige Arbeiten", korrigierende Rückgruppierung,
Verfahrensgang:ArbG Hanau 2 Ca 201/04 vom 20.01.2005

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