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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 18.02.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 895/07 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 7 Sa 895/07

Urteil vom 18.02.2008


Leitsatz:Reklamiert der Betriebsrat im Falle einer an sich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Vergütungsregelung für AT-Angestellte kein Mitbestimmungsrecht, sondern überlässt es dem Arbeitgeber, im Rahmen von Sanierungsbestrebungen mit allen AT-Angestellten eine Reduzierung der individuell vereinbarten Jahresvergütung nach einheitlichen Muster auszuhandeln und zu vereinbaren, so kann sich der AT-Angestellte, der eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, nicht auf die fehlende Mitbestimmung des Betriebsrats berufen.
Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Vorschriften:BGB § 307 Abs. 1, BGB § 611, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10,
Stichworte:AT-Angestellte, Sanierungsvereinbarung, Gehaltsreduzierung, Mitbestimmung des Betriebsrats,
Verfahrensgang:ArbG Bad Hersfeld, 2 Ca 323/06 vom 11.05.2007

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