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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 15.08.2001, Aktenzeichen: 8 Sa 1098/00 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 8 Sa 1098/00

Urteil vom 15.08.2001


Leitsatz:1.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich betriebsübergreifend auf das gesamte Unternehmen. Sachliche Gründe - wie die Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen oder unterschiedliche wirtschaftliche Situation - können Differenzierungen zwischen Betrieben rechtfertigen (im Anschluss an BAG v. 17.11.1998 - DB 1999, 637 - 639).

2.

Auch aus einer betrieblichen Übung, eine Altersversorgung jeweils erst im Versorgungsfall zuzusagen, kann sich eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ergeben.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1,
Schlagworte:Gleichbehandlung im Unternehmen,
Stichworte:Betriebliche Altersversorgung,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 8 Ca 5996/99 vom 18.04.2000

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