JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 14.10.2005, Aktenzeichen: 12 Sa 2008/04
| Leitsatz: | a) wirksame Vereinbarung einer Klausel in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag, die den Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Eintritt in den noch laufenden Dienstwagen-Leasingvertrag verpflichtet. Die Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auslösen; b) Die Nutzung eines Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für das der Arbeitgeber weiterhin die komplette Leasingrate zahlt, stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung dar (nicht zustehender Gebrauchsvorteil), die zur Herausgabe des Wertersatzes verpflichtet; c) Eine Abgeltungsklausel in einem Abwicklungsvertrag, nach der alle aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehenden Ansprüche abgelten soll, umfasst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt erst entstehende Ansprüche (hier: durch die weitere ungerechtfertigte Nutzung des Dienstwagens) nicht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 157, BGB § 307, BGB § 812, BGB § 818 II, |
| Stichworte: | Inhaltskontrolle, Dienstwagen, Überlassungsvertrag, Auslegung, Abgeltungsklausel, Aufhebungsvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung, Gebrauchsvorteil, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wiesbaden 7 Ca 1064/04 vom 15.10.2004 |
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