JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 14.09.2005, Aktenzeichen: 8/3 Sa 1816/04
| Leitsatz: | 1. Hat ein neuer Arbeitgeber die tatsächliche Leitungsmacht in einem Betrieb übernommen, kann ein späterer Vertrag zwischen altem und neuem Arbeitgeber, wonach die Arbeitnehmer nicht übergingen, die Wirkungen des § 613 a BGB nicht hindern. 2. Wird ein Vertrag über einen Betriebsübergang geschlossen, führt dieser nur und erst dann zum Übergang der Arbeitsverhältnisse, wenn der Erwerber tatsächlich die Leitungsmacht übernimmt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613 a, |
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