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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 14.09.2005, Aktenzeichen: 8/3 Sa 1816/04 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 8/3 Sa 1816/04

Urteil vom 14.09.2005


Leitsatz:1. Hat ein neuer Arbeitgeber die tatsächliche Leitungsmacht in einem Betrieb übernommen, kann ein späterer Vertrag zwischen altem und neuem Arbeitgeber, wonach die Arbeitnehmer nicht übergingen, die Wirkungen des § 613 a BGB nicht hindern.

2. Wird ein Vertrag über einen Betriebsübergang geschlossen, führt dieser nur und erst dann zum Übergang der Arbeitsverhältnisse, wenn der Erwerber tatsächlich die Leitungsmacht übernimmt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,

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