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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 12.11.2007, Aktenzeichen: 16/8 Sa 548/07 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 16/8 Sa 548/07

Urteil vom 12.11.2007


Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Beihilfe wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenhilfe im Dachdeckerhandwerk ist entstanden, wenn der ehemalige Arbeitnehmer die tarifliche Wartezeit erfüllt hat und die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllt sind.

Ein solcher Anspruch auf tarifliche Rentenbeihilfe geht für die Zeit bis zum Tode des ehemaligen Arbeitnehmers auf dessen Erben über, wenn der Rentenversicherungsträger auf einen zu Lebzeiten des ehemaligen Arbeitnehmers gestellten, aber erst nach dessen Tod positiv bescheidenen Antrag hin feststellt, dass dieser zu Lebzeiten einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hatte.
Rechtsgebiete:TVG, TV über eine überbetriebl. Alters- und Invalidenbeihilfe, BGB
Vorschriften:TVG § 1, TV über eine überbetriebl. Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk § 5, BGB § 1922,
Stichworte:tarifliche Rentenbeihilfe, Dachdeckerhandwerk, verminderte Erwerbsfähigkeit, Anspruchsvoraussetzung,
Verfahrensgang:ArbG Wiesbaden, 2 Ca 1755/05 vom 27.02.2007

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