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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 10.09.2008, Aktenzeichen: 8 Sa 155/08 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 8 Sa 155/08

Urteil vom 10.09.2008


Leitsatz:1. Ist der Arbeitgeber endgültig entschlossen, den Betrieb stillzulegen, kann das eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dieser Entschluss muss nicht durch eine nach Ort und Zeitpunkt zu fixierende oder förmlich dokumentierte Entscheidung nachgewiesen werden, sondern kann sich aus den Umständen ergeben, z.B. der Kündigung der gesamten Belegschaft.

2. Besteht die konkrete Alternative zur Fortführung des Betriebs durch einen Übernehmer und wird darüber noch ernsthaft verhandelt, kann das der Annahme eines endgültigen Entschlusses zur Betriebsstilllegung entgegenstehen.

3. Werden keine konkreten Verhandlungen über eine Betriebsveräußerung geführt, steht einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung nicht entgegen, dass noch Interessenten dafür vorhanden sind und gehofft wird, dass eine Übernahme stattfinden wird.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung, Insolvenz, Stilllegungsbeschluss,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main, 16 Ca 8987/06 vom 30.10.2007

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