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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 09.01.2007, Aktenzeichen: 1 Sa 1245/06 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 1 Sa 1245/06

Urteil vom 09.01.2007


Leitsatz:Das nach der Arbeitsvertragsordnung einer Diözese, deren Geltung für das Arbeitsverhältnis arbeitsvertraglich vereinbart ist, ordentlich unkündbare Arbeitsverhältnis einer Kindergartenleiterin eines kirchlichen Kindergartens kann mit der längsten ordentlichen Frist außerordentlich gekündigt werden, wenn wegen Schließung des Kindergartens keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht und bis zum Eintritt des Rentenalters Gehalt gezahlt werden müsste (hier: fast 20 Jahre).
Rechtsgebiete:BGB, AVO
Vorschriften:BGB § 626, BGB § 242, AVO § 13 Abs. 2,
Stichworte:außerordentliche, betriebsbedingte Kündigung, Betriebsschließung, sinnentleertes Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Wetzlar 3 Ca 299/04 vom 30.05.2006

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