JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 1546/05
| Leitsatz: | 1) Der Kläger hat behauptet, er sei zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Prozeßvergleichs aufgrund einer Lebensmittelintoxikation geschäftsunfähig gewesen. 2) Zum Begriff der Weisung in § 166 Abs. 2 BGB. 3) Die vorübergehende Geschäftsunfähigkeit des Vertretenen ist für die Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB ohne Bedeutung, solange sie nicht in bösgläubiger Weise zur Umgehung des Schutzes des Geschäftsgegners eingesetzt wird. 4) Zur Darlegungslast bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 166 II, |
| Stichworte: | Prozessvergleich, Wirksamkeit, Geschäftsunfähigkeit, Vollmacht, Zurechnung, Willensmängel, Darlegungslast, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main 8 Ca 656/04 vom 07.06.2005 |
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