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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 1546/05 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 3 Sa 1546/05

Urteil vom 07.07.2006


Leitsatz:1) Der Kläger hat behauptet, er sei zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Prozeßvergleichs aufgrund einer Lebensmittelintoxikation geschäftsunfähig gewesen.

2) Zum Begriff der Weisung in § 166 Abs. 2 BGB.

3) Die vorübergehende Geschäftsunfähigkeit des Vertretenen ist für die Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB ohne Bedeutung, solange sie nicht in bösgläubiger Weise zur Umgehung des Schutzes des Geschäftsgegners eingesetzt wird.

4) Zur Darlegungslast bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 166 II,
Stichworte:Prozessvergleich, Wirksamkeit, Geschäftsunfähigkeit, Vollmacht, Zurechnung, Willensmängel, Darlegungslast,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 8 Ca 656/04 vom 07.06.2005

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