JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 06.06.2007, Aktenzeichen: 18 Sa 1929/06
| Leitsatz: | Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner identisch waren. Freifahrtberechtigung für Betriebsrentner ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung. 5 Jahre nach Ausgliederung des Betriebsteils "Verkehr" aus dem Unternehmen kann nicht Beteiligung an Kosten einer Jahresfahrkarte in Höhe von 30% von Betriebsrentnern - nicht von den aktiven Arbeitnehmern -verlangt werden, wenn diese nach Ausgliederung zunächst 2 Jahre lang kostenlos befördert wurden und danach kostenfrei eine beschränkte Jahresfahrkarte erhielten. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 77, |
| Stichworte: | Verschlechterung, Beihilfeanspruch, Betriebsrentner, Betriebsvereinbarung, Freifahrtberechtigung, Ausgliederung, Verkehrsbetrieb, Jeweiligkeitsklausel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wiesbaden 8 Ca 24/06 vom 25.07.2006 |
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