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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 04.06.2007, Aktenzeichen: 16 Sa 1444/05 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 16 Sa 1444/05

Urteil vom 04.06.2007


Leitsatz:1. Rügt ein nach den für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes auf Zahlung in Anspruch genommener nicht tarifgebundener Arbeitgeber, die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr 1 TVG, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, hätten bei Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht vorgelegen, und trägt er vor, er habe ergebnislos versucht, vom zuständigen Ministerium und den Verbänden Auskünfte über die Zahl der von verbandsangehörigen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer zu erlangen, so sind in Ansehung von § 1 Abs.1 IFG im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prüfakten des Ministeriums beizuziehen, ihr Inhalt dem Arbeitgeber bekannt zu machen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr.1 TVG zu Recht vom Ministerium bejaht worden sind.

2. Die Allgemeinverbindlicherklärungen des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 20, Dezember 1999 zum 02. Januar 2000, des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 19. April 2000 zum 01. Mai 2000 sowie die des VTV/Bau v. 20. Dezember 1999 zum 01. Januar 2000 sind rechtlich nicht zu beanstanden.
Rechtsgebiete:TVG, IFG, AEntG, VTV/Bau
Vorschriften:TVG § 5, IFG § 1, AEntG § 1, VTV/Bau § 1 Abs. 2,
Stichworte:Bautarifvertrag, Allgemeinverbindlicherklärung,
Verfahrensgang:ArbG Wiesbaden 9 Ca 1404/01

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