JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 03.03.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 860/05
| Leitsatz: | 1. Allein aus dem Umstand, dass gegen einen Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird und ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, ergeben sich für den Arbeitgeber keine starken Verdachtsmomente, dass der Arbeitnehmer sich in der ihm zur Last gelegten Weise tatsächlich verhalten hat. 2. Der Arbeitgeber kann sich zwar die Verdachtsmomente des Dritten (Versicherung oder Staatsanwaltschaft) zu Eigen machen. Er muss jedoch die objektive Tatsachengrundlage, auf die sich der Verdacht des Dritten stützt, in den Prozess einführen. |
| Rechtsgebiete: | BMT-G II |
| Vorschriften: | BMT-G II § 53 I, |
| Stichworte: | Verdachtskündigung, Verdachtsmomente, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wiesbaden 3 Ca 2735/04 vom 09.02.2005 |
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