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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 30.08.2005, Aktenzeichen: 4/18 TaBV 67/05 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4/18 TaBV 67/05

Beschluss vom 30.08.2005


Leitsatz:Sind im Betrieb Arbeitnehmer eines externen Bewachungsunternehmens tätig, hat der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Anspruch auf Vorlage des deren Einsatz zugrundeliegenden Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewachungsunternehmen, sofern ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Einfache, auf beiderseits nachvollziehbaren Standpunkten beruhende Streitigkeiten der Betriebsparteien rechtfertigen den Vorwurf grober Pflichtverletzungen im Sinne von § 23 Abs. 1, 3 BetrVG nicht.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 23, BetrVG § 80, BetrVG § 99,
Stichworte:Unterlagenvorlage, Zwangsgeld, Androhung, grobe Pflichtverletzung,
Verfahrensgang:ArbG Offenbach am Main 2 BV 14/04 vom 04.11.2004

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