JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 30.08.2005, Aktenzeichen: 4/18 TaBV 67/05
| Leitsatz: | Sind im Betrieb Arbeitnehmer eines externen Bewachungsunternehmens tätig, hat der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Anspruch auf Vorlage des deren Einsatz zugrundeliegenden Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewachungsunternehmen, sofern ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Einfache, auf beiderseits nachvollziehbaren Standpunkten beruhende Streitigkeiten der Betriebsparteien rechtfertigen den Vorwurf grober Pflichtverletzungen im Sinne von § 23 Abs. 1, 3 BetrVG nicht. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 23, BetrVG § 80, BetrVG § 99, |
| Stichworte: | Unterlagenvorlage, Zwangsgeld, Androhung, grobe Pflichtverletzung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Offenbach am Main 2 BV 14/04 vom 04.11.2004 |
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