Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 27.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 25/08 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4 TaBV 25/08

Beschluss vom 27.05.2008


Leitsatz:Die Aufnahme von Arbeitnehmern in einen Aushilfenpool ist keine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung, wenn zu diesem Zeitpunkt der zu besetzende Arbeitsplatz, sowie der Umfang und die zeitliche Lage der Tätigkeit nicht feststehen. Mitbestimmungspflichtig sind erst die einzelnen Einsätze der Arbeitnehmer im Betrieb unabhängig von ihrer Dauer.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99,
Stichworte:Zustimmungsersetzung, Aushilfen, Einstellung,
Verfahrensgang:ArbG Wiesbaden, 6 BV 24/07 vom 14.11.2007

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 27.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 25/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHES-LAG - 27.05.2008, 4 TaBV 25/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum