Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 26.02.2003, Aktenzeichen: 15 Ta 598/02 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 15 Ta 598/02

Beschluss vom 26.02.2003


Leitsatz:Die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 5 Abs. 1,
Schlagworte:Prüfungsumfang im Rahmen des Verfahrens der nachträglichen Klagezulassung,
Stichworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage,
Verfahrensgang:ArbG Hanau 3 Ca 278/01 vom 23.05.2002

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 26.02.2003, Aktenzeichen: 15 Ta 598/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHES-LAG - 26.02.2003, 15 Ta 598/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum