JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 26.02.2003, Aktenzeichen: 15 Ta 598/02
| Leitsatz: | Die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 5 Abs. 1, |
| Schlagworte: | Prüfungsumfang im Rahmen des Verfahrens der nachträglichen Klagezulassung, |
| Stichworte: | Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hanau 3 Ca 278/01 vom 23.05.2002 |
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