JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 25.09.2003, Aktenzeichen: 9 Ta BV 33/03
| Leitsatz: | Eine Betriebsratswahl ist mit einem zur Anfechtung berechtigenden erheblichen Verfahrensfehler behaftet, wenn im Betrieb beschäftigte zahlreiche ausländische Arbeitnehmer/innen nicht vor Einleitung der Wahl in einer § 2 Abs. 5 WO entsprechenden Art und Weise unterrichtet werden. Dies wird grundsätzlich durch Übersetzungen der Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstandes in die im Betrieb vertretenen Hauptsprachen zu geschehen haben, verbunden mit einem Hinweis, dass bei Bedarf die Übersetzung in weitere Sprachen abgefordert werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO 2001 |
| Vorschriften: | BetrVG § 19, WO 2001 § 2 Abs. 5, |
| Schlagworte: | Anfechtung, ausländische Arbeitnehmer, Unterrichtung, |
| Stichworte: | Betriebsratswahl, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main 4 BV 166/02 vom 12.11.2002 |
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