( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 97/08 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4 TaBV 97/08

Beschluss vom 20.05.2008


Leitsatz:1. Solange eine Betriebsvereinbarung ungekündigt fortbesteht, ist eine von einer Betriebspartei angestrebte Einigungsstelle für die Neuregelung der mit der Betriebsvereinbarung geregelten Gegenstände offensichtlich unzuständig, sofern nicht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage der Betriebsvereinbarung in Betracht kommt.

2. Der Einwand einer Betriebspartei gegen einen Kandidaten für den Vorsitz einer Einigungsstelle, ihr fehle wegen eines früheren Einigungsstellenvorsitzes des Kandidaten hinreichendes Vertrauen an dessen Neutralität, ist im Bestellungsverfahren regelmäßig beachtlich, sofern die Grenze zum Rechtsmissbrauch nicht überschritten wird.
Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Vorschriften:BetrVG § 76, BetrVG § 87, ArbGG § 98,
Stichworte:Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main, 7 BV 206/08 vom 04.04.2008

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 97/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessisches-lag/hessisches-lag-beschluss-vom-20-05-2008-az-4-tabv-9708

"HESSISCHES-LAG - 20.05.2008, 4 TaBV 97/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN