JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 97/08
| Leitsatz: | 1. Solange eine Betriebsvereinbarung ungekündigt fortbesteht, ist eine von einer Betriebspartei angestrebte Einigungsstelle für die Neuregelung der mit der Betriebsvereinbarung geregelten Gegenstände offensichtlich unzuständig, sofern nicht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage der Betriebsvereinbarung in Betracht kommt. 2. Der Einwand einer Betriebspartei gegen einen Kandidaten für den Vorsitz einer Einigungsstelle, ihr fehle wegen eines früheren Einigungsstellenvorsitzes des Kandidaten hinreichendes Vertrauen an dessen Neutralität, ist im Bestellungsverfahren regelmäßig beachtlich, sofern die Grenze zum Rechtsmissbrauch nicht überschritten wird. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Vorschriften: | BetrVG § 76, BetrVG § 87, ArbGG § 98, |
| Stichworte: | Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main, 7 BV 206/08 vom 04.04.2008 |
Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 97/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHES-LAG - 20.05.2008, 4 TaBV 97/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum