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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 17.05.2002, Aktenzeichen: 15 Ta 77/02 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 15 Ta 77/02

Beschluss vom 17.05.2002


Leitsatz:1. Zur Auslegung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin eingereichten Kündigungsschutzklage, wenn danach - nach Ablauf der Klagefrist - ausdrücklich der Insolvenzverwalter im Wege der subjektiven Klagehäufung zusätzlich verklagt wird.

2. § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG ermöglicht trotz der Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landesarbeitsgerichts.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 5, KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2, KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1,
Schlagworte:Verspätete Klage gegen Insolvenzverwalter, Angabe der die nachträgliche Zulassung rechtfertigenden Tatsachen, Rechtsbeschwerde im Rahmen des § 5 KSchG?,
Stichworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage,
Verfahrensgang:ArbG Offenbach am Main 1 Ca 89/01 vom 23.08.2001

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