JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 17.05.2002, Aktenzeichen: 15 Ta 77/02
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin eingereichten Kündigungsschutzklage, wenn danach - nach Ablauf der Klagefrist - ausdrücklich der Insolvenzverwalter im Wege der subjektiven Klagehäufung zusätzlich verklagt wird. 2. § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG ermöglicht trotz der Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landesarbeitsgerichts. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 5, KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2, KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1, |
| Schlagworte: | Verspätete Klage gegen Insolvenzverwalter, Angabe der die nachträgliche Zulassung rechtfertigenden Tatsachen, Rechtsbeschwerde im Rahmen des § 5 KSchG?, |
| Stichworte: | Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, |
| Verfahrensgang: | ArbG Offenbach am Main 1 Ca 89/01 vom 23.08.2001 |
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