JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 9 Ta 375/01
| Leitsatz: | Wird vom Geschäftsführer einer Baufirma (GmbH) eine Strohmannfirma gegründet, die als scheinbare Subunternehmerin der GmbH für die Erledigung eines Auftrages Arbeitskräfte einstellt, damit die GmbH mit diesen Arbeitskräften nicht in vertragliche Beziehungen treten muss, kann diese Konstruktion rechtsmissbräuchlich sein und eine Durchgriffshaftung auf die GmbH begründen. Für die Frage des Rechtswegs reicht in einem solchen Fall nach den Grundsätzen zur Zuständigkeitsprüfung bei doppelrelevanten Tatsachen entsprechender (streitiger) Klägervortrag aus. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG |
| Vorschriften: | ArbGG § 2 Abs. 1, ArbGG § 2 Abs. 3, GVG § 17 a, |
| Schlagworte: | Durchgriffshaftung, Rechtsnachfolge, |
| Stichworte: | Rechtsweg, |
| Verfahrensgang: | ArbG Kassel 8 Ca 142/00 vom 06.06.2001 |
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