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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 4 TaBV 203/06 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4 TaBV 203/06

Beschluss vom 16.01.2007


Leitsatz:Die Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers ist als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn der Verleiher einen bereits gemäß § 99 BetrVG eingestellten Arbeitnehmer austauscht. Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher lediglich die Überlassung nach Qualifikation und Anzahl bestimmter Arbeitnehmer schuldet.
Rechtsgebiete:BetrVG, AÜG
Vorschriften:BetrVG § 99, AÜG § 14,
Stichworte:Eingliederung, Leiharbeitnehmer, Austausch, Einstellung,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt 12 BV 21/05 vom 05.10.2006

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