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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 15.07.2004, Aktenzeichen: 9 TaBV 190/03 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 9 TaBV 190/03

Beschluss vom 15.07.2004


Leitsatz:Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.
Rechtsgebiete:BetrVG, GG
Vorschriften:BetrVG § 2 Abs. 1, GG Art. 5,
Schlagworte:Betriebsratsmitglied, Homepage,
Stichworte:Internetveröffentlichung,
Verfahrensgang:ArbG Kassel 1 BV 6/03 vom 17.12.2003

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