( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 08.12.2005, Aktenzeichen: 9 TaBV 88/05 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 9 TaBV 88/05

Beschluss vom 08.12.2005


Leitsatz:1. Eine wirksame Erledigungserklärung setzt auch im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren ein zulässiges Rechtsmittel voraus.

2. Bestellt der Restbetriebsrat im Falle des Absinkens der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG) keinen Wahlvorstand, ist der Gesamtbetriebsrat in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 3 BetrVG hierzu berechtigt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 13 II Nr. 2, BetrVG § 16 III, BetrVG § 19,
Stichworte:Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Wahlvorstand, Bestellung, Gesamtbetriebsrat,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt 10 BV 12/04 vom 03.03.2005

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 08.12.2005, Aktenzeichen: 9 TaBV 88/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessisches-lag/hessisches-lag-beschluss-vom-08-12-2005-az-9-tabv-8805

"HESSISCHES-LAG - 08.12.2005, 9 TaBV 88/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN