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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 08.05.2007, Aktenzeichen: 4 TaBV 210/06 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4 TaBV 210/06

Beschluss vom 08.05.2007


Leitsatz:Ist ein Betriebsrat an der Ausübung des Mitbestimmungsrechts bei einer Versetzung nach § 99 BetrVG gehindert, weil das einzige verbliebene Betriebsratsmitglied von der Maßnahme persönlich betroffen ist, kann der Arbeitgeber die Maßnahme ohne Beteiligung des Betriebsrats durchführen. Für einen Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu der Versetzung durch das Arbeitsgericht fehlt eine Rechtsgrundlage.
Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 99, BetrVG § 103, ZPO § 256,
Stichworte:Versetzung, Zustimmung, Funktionsunfähigkeit, Betroffenheit,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt 3 BV 4/06 vom 12.09.2006

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