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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 9 TaBV 153/07 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 9 TaBV 153/07

Beschluss vom 06.12.2007


Leitsatz:Ein Anspruch auf Freistellung von einer Vergütungsforderung für eine anwaltliche Rechtsberatung des Wahlvorstandes setzt eine vorherige Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 BetrVG voraus.

Die Beauftragung für die Durchführung einer allgemeinen Schulung des Wahlvorstandes über das Wahlverfahren wird von einer Beschlussfassung, einen Anwalt mit der Beratung des Wahlvorstandes zu beauftragen, nicht gedeckt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 20 Abs. 3, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 80 Abs. 3,
Stichworte:Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Beratungskosten, Schulungskosten, Anwaltsvergütung, Beschlussfassung,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main, 9 BV 481/06 vom 11.04.2007

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