JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 9 TaBV 153/07
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Freistellung von einer Vergütungsforderung für eine anwaltliche Rechtsberatung des Wahlvorstandes setzt eine vorherige Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 BetrVG voraus. Die Beauftragung für die Durchführung einer allgemeinen Schulung des Wahlvorstandes über das Wahlverfahren wird von einer Beschlussfassung, einen Anwalt mit der Beratung des Wahlvorstandes zu beauftragen, nicht gedeckt. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 20 Abs. 3, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 80 Abs. 3, |
| Stichworte: | Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Beratungskosten, Schulungskosten, Anwaltsvergütung, Beschlussfassung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main, 9 BV 481/06 vom 11.04.2007 |
Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 9 TaBV 153/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHES-LAG - 06.12.2007, 9 TaBV 153/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum