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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 06.09.2001, Aktenzeichen: 5 TaBV 5/01 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 5 TaBV 5/01

Beschluss vom 06.09.2001


Leitsatz:Verlangt der Arbeitgeber von einem bestimmten Kreis seiner Arbeitnehmer, deren Krankheitszeiten innerhalb eines Bezugszeitraumes 6 Wochen überschreiten, formularmäßig die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung darüber, ob eine Fortsetzungserkrankung i.S. von § 3 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG vorliegt, so besteht für diese Verfahrensweise ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Zf. 1 BetrVG.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 87 Abs. 1 Ziffer 1,
Schlagworte:Formularmäßiges Auskunftsverlangen über Fortsetzungserkrankung,
Stichworte:Mitbestimmungsrecht, Betriebliche Ordnung,
Verfahrensgang:ArbG Wiesbaden 3 BV 4/00 vom 06.12.2000

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