( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 06.03.2008, Aktenzeichen: 9 TaBV 251/07 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 9 TaBV 251/07

Beschluss vom 06.03.2008


Leitsatz:Der Betriebsrat hat bei groben Verstößen gegen die §§ 11, 7, 1 AGG gemäß §§ 17 II AGG, 23 III BetrVG einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Ein grober Verstoß kann sich wegen mittelbarer Benachteiligung älterer Bewerber/innen auf Stellenausschreibungen ergeben, in denen Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr gesucht werden, wenn Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr im Betrieb gegenüber Beschäftigten im zweiten Berufsjahr im Durchschnitt über sechs Jahre und im dritten Berufsjahr über 13 Jahre jünger sind und der Arbeitgeber diese Ausschreibungspraxis wegen des geringeren Tarifgehaltes von Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr vornimmt.
Rechtsgebiete:AGG, BetrVG
Vorschriften:AGG § 1, AGG § 3 Abs. 2, AGG § 7, AGG § 11, AGG § 17 Abs. 2, BetrVG § 23 Abs. 3,
Stichworte:Stellenausschreibung, Tätigkeitsjahr, Tarifgruppe, Mittelbare Benachteiligung, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main, 3 BV 127/07 vom 09.08.2007

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 06.03.2008, Aktenzeichen: 9 TaBV 251/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessisches-lag/hessisches-lag-beschluss-vom-06-03-2008-az-9-tabv-25107

"HESSISCHES-LAG - 06.03.2008, 9 TaBV 251/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN