JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Beschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 17 Ta 279/03
| Leitsatz: | Zur Frage der teilweisen Aussetzung eines Rechtsstreits, wenn durch ein Teilurteil über die Wirksamkeit einer Versetzung entschieden wurde. Es ist nicht Verfahrens- oder ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht den Rechtsstreit im Hinblick auf Vergütungsansprüche teilweise aussetzt, durch Teilurteil die Unwirksamkeit einer Versetzung feststellt und der Eintritt des Annahmeverzugs zwischen den Parteien streitig ist. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Vorschriften: | ArbGG § 78, ZPO § 252, ZPO § 148, ZPO § 301, |
| Stichworte: | Teilweise Aussetzung des Rechtsstreits nach Entscheidung durch Teilurteil, |
| Verfahrensgang: | ArbG Marburg 3 Ca 139/02 vom 17.01.2003 |
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