Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 17 Ta 279/03 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 17 Ta 279/03

Beschluss vom 05.09.2003


Leitsatz:Zur Frage der teilweisen Aussetzung eines Rechtsstreits, wenn durch ein Teilurteil über die Wirksamkeit einer Versetzung entschieden wurde.

Es ist nicht Verfahrens- oder ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht den Rechtsstreit im Hinblick auf Vergütungsansprüche teilweise aussetzt, durch Teilurteil die Unwirksamkeit einer Versetzung feststellt und der Eintritt des Annahmeverzugs zwischen den Parteien streitig ist.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 78, ZPO § 252, ZPO § 148, ZPO § 301,
Stichworte:Teilweise Aussetzung des Rechtsstreits nach Entscheidung durch Teilurteil,
Verfahrensgang:ArbG Marburg 3 Ca 139/02 vom 17.01.2003

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHES-LAG – Beschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 17 Ta 279/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHES-LAG - 05.09.2003, 17 Ta 279/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum