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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 05.07.2001, Aktenzeichen: 5 TaBv 153/00 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 5 TaBv 153/00

Beschluss vom 05.07.2001


Leitsatz:Auch bei einer von der im Ausland ansässigen Konzernmutter durchgeführten und gesteuerten Befragungsaktion per E-mail oder Intranet besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 94 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem im Inland ansässigen Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer davon betroffen sind.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 94 Abs. 1,
Schlagworte:Personalfragebogen,
Stichworte:Unterlassungsanspruch,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 5 BV 718/99 vom 25.07.2000

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