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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 02.12.2008, Aktenzeichen: 4 TaBV 193/08 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 4 TaBV 193/08

Beschluss vom 02.12.2008


Leitsatz:Eine Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 99, 100 BetrVG verletzende faktische Durchführung einer Versetzung steht einer späteren ordnungsgemäßen Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht entgegen. Der Arbeitgeber ist insbesondere nicht verpflichtet, die Maßnahme vorher tatsächlich aufzuheben. Solange die rechtswidrige Durchführung der Versetzung andauert, kann der Betriebsrat sich hiergegen mit einem Antrag gemäß § 101 BetrVG wehren.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99, BetrVG § 100, BetrVG § 101,
Stichworte:Versetzung,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt, 1 BV 24/07 vom 11.06.2008

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