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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGBeschluss vom 02.04.2007, Aktenzeichen: 8 Ta 49/07 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 8 Ta 49/07

Beschluss vom 02.04.2007


Leitsatz:Verhandelt das Gericht über einen PKH-Antrag in materieller Hinsicht, muss es auch auf ein Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Geschieht dies nicht und wird auch keine Nachfrist gesetzt, kann der PKH-Antrag später nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die erforderliche Erklärung nicht vor Instanzende vorgelegen habe.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Hinweispflicht, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 2 ca 6628/06 vom 11.01.2007

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