JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 12 / 2008
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Fahreignungsgutachten, Fahrerlaubnis auf Probe, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrerlaubnisverzicht, Probezeit |
| Leitsatz: | § 2 a Abs. 5 Satz 4 StVG gilt auch für eine mit der Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Verzicht gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 7 i. V. mit § 2 a Abs. 1 Satz 6 StVG beginnende neue Probezeit mit der Folge, dass die zuständige Behörde bei Zuwiderhandlungen im Sinne des § 2 a Abs. 5 Satz 5 StVG in der Regel die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens anordnen kann. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 B 2277/08 | |
| Rechtsgebiete: | KWG |
| Schlagworte: | Kommunalwahl, Wahlfehler |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" ist nach der Neufassung des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KWG kein Oberbegriff der Wahlfehlerdefinition, sondern steht gleichberechtigt neben "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen". Die andersartige Verwendung des Begriffs am Schluss der Bestimmung beruht auf einem Redaktionsversehen. 2. Die im Kommunalwahlkampf abgegebene Erklärung eines direkt gewählten Bürgermeisters, aus einem bestimmten Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung persönliche Konsequenzen ziehen zu wollen - hier baldiger Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand - ist kein zur Ungültigkeit der Wahl führender Wahlfehler. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1330/08 | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Aufnahmefähigkeit, Beförderungskosten, nächstgelegene Schule, Ordnungsmaßnahme, persönliche Gründe, schulbezogene Betrachtung, Überweisung in andere Schule |
| Leitsatz: | Der Begriff der Aufnahmefähigkeit einer Schule bringt zum Ausdruck, dass die Beförderungskosten für den Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule notwendig im Sinne von § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG sein können, wenn diese aus Kapazitätsgründen vom Schüler nicht besucht werden kann; maßgebend ist hierbei eine schulbezogene Betrachtung, nicht aber ein in der Person des Schülers liegender Grund (hier: Ordnungsmaßnahme in Form der Überweisung an eine andere Schule). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 A 1900/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, QRL |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Bürgerkrieg, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, landesinterne Schutzalternative, Qualifikationsrichtlinie, Richtlinienumsetzungsgesetz, Stufenverhältnis, subsidiärer Schutz |
| Leitsatz: | 1. Ein Abschiebungsschutzbegehren ist in Anpassung an die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 grundsätzlich dahin auszulegen, dass in einem Stufenverhältnis in erster Linie im Hauptantrag die Verpflichtung zur Feststellung eines europarechtlich determinierten Abschiebungsschutzes und nur hilfsweise die Verpflichtung zur Feststellung eines nationalen Abschiebungsschutzes begehrt wird (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -). 2. Ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (Art. 15 c QRL) erfordert keine landesweite, sondern nur eine auf einen Teil des Staatsgebietes beschränkte Konfliktsituation (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2007 - 10 C 43/07 - unter Aufgabe der Auffassung im Senatsurteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A -). 3. In der Provinz Paktia im Südosten Afghanistans findet derzeit ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Form von Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen statt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 611/08.A | |