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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum09 / 2008 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 C 1600/07.T vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, TA Luft, UmwRG
Schlagworte:Änderungsgenehmigung, Irrelevanzklausel, Umweltverträglichkeitsprüfung
Leitsatz:Wegen Fehlern, die der Genehmigungsbehörde bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG unterlaufen sind, kann ein Dritter die Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erst dann, wenn eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls gänzlich unterblieben ist.

Auch in Ansehung der den Mitgliedstaaten durch die Richtlinien 96/62/EG und 999/30/EG des Rates auferlegten Verpflichtungen zur Luftreinhaltung richtet sich die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei zu befürchtender Überschreitung der durch die Richtlinien bestimmten verbindlichen Grenzwerte allein nach nationalem Recht.

Gegen die Anwendung der Irrelevanzklauseln nach Nr. 4.1 Satz 4 Buchst. c) und Nr. 4.2.2 Buchst. a) TA Luft bestehen jedenfalls bei minimalen Zusatzbelastungen weit unterhalb des Irrelevanzwertes von 3 v.H. des Immissions-Jahreswertes nach der TA Luft (hier unterhalb von 1 v.H. des Immissions-Jahreswertes für Stickstoffdioxid nach Tabelle 1 der TA Luft) keine rechtlichen Bedenken.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 C 1600/07.T



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 593/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:TierSchG, Gesetz zum Vollzug von Aufgaben, VO über die Zuständigkeiten
Schlagworte:Landrat, Tierschutz, Veterinärwesen, sachliche Zuständigkeit
Leitsatz:§ 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes und § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts regeln hinreichend die sachliche Zuständigkeit der Landräte (bzw. der Oberbürgermeister) für tierschutzrechtliche Maßnahmen nach § 11 TierSchG (entgegen Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 7. Dezember 2007 - 6 E 928/07 -, juris)
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 593/08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 2037/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:HGO
Schlagworte:Appellbeschluss, Außenvertretung, Gemeindevorstand, Kompetenzbeschreitung, Prüfungskompetenz des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Zuständigkeit, verbindlicher Handlungsauftrag, wichtige Angelegenheit
Leitsatz:1. Auch nach Anfügung des Satzes 3 an § 58 Abs. 5 HGO durch das Änderungsgesetz vom 20. Mai 1992 besteht nach wie vor eine Prüfungskompetenz der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, ob ein beantragter Tagesordnungspunkt in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung oder eines anderen Organs der Gemeinde fällt.

2. Ein bloßer unverbindlicher "Appellbeschluss" der Gemeindevertretung bewirkt auch im originären Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstands - anders als ein verbindlicher Handlungsauftrag - keine Kompetenzüberschreitung.

3. Die besondere Kompetenzzuweisung an den Gemeindevorstand gemäß § 125 HGO beschränkt sich als Sonderfall der allgemeinen Grundsätze der Außenvertretung der Gemeinde gemäß § 71 HGO auf die Art und Weise der Wahrnehmung der gemeindlichen Außenvertretung in ihren Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften, erstreckt sich aber nicht auf die Ziele und Inhalte der gemeindlichen Geschäftspolitik, über die im Innenverhältnis nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen entschieden wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 2037/08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 1486/08.Z vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufung, Frist, Fristenkontrolle, Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Rechtsmittelbegründung, Verfristung, Versäumnis, Verschulden, Zulassungsantrag
Leitsatz:Werden einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung - etwa zur Fertigung der Rechtsmittelbegründung - die Akten vorgelegt, hat er in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu überprüfen. Von dieser Verpflichtung können ihn Anweisungen an das Büropersonal zur Fristkontrolle nicht befreien (wie BVerwG, Beschluss vom 7. März 1997 - 9 C 930.94 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 1486/08.Z


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