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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum08 / 2008 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 UZ 1048/07 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:BO-ÖbVI, HVG
Schlagworte:Katasterfortführung, Liegenschaftskataster, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Übernahme, Vermessungsschrift
Leitsatz:Die bis zum 31.12.2007 geltenden hessischen Vorschriften des Kataster- und Vermessungsrechts sahen einen Rechtsanspruch eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Übernahme von ihm erstellter Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster nicht vor.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 UZ 1048/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 234/08.Z vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:HVwKostG, Verwaltungskostenordnung
Schlagworte:Bedeutung der Amtshandlung, Bedeutungsfaktor, Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung, Gebührenbemessung, Rahmengebühr
Leitsatz:Zur Frage, wie nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 des Hess. Verwaltungskostengesetzes vom 12.1.2004 (HVwKostG) bei der Festsetzung einer Gebühr innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens die Bedeutung der Amtshandlung für deren Empfänger "berücksichtigt" wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 234/08.Z

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 2566/07 vom 25.08.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Gebot der Rücksichtnahme, Pferdewettbüro, Sportwette, Trading-Down-Effekt, unbeplanter Innenbereicht, Vergnügungsstätte, Wettbüros
Leitsatz:1. Wettbüros fallen unter den Begriff der "Vergnügungsstätte", wobei für deren bauplanungsrechtliche Einordnung keine Differenzierung danach erforderlich ist, ob es sich um Pferdewettbüros oder sonstige Wettbüros handelt.

2. Handelt es sich bei der maßgeblichen näheren Umgebung um ein Kerngebiet im Sinne des § 7 BauNVO, kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO die Ansiedlung eines weiteren Wettbüros wegen der dort anzutreffenden Anzahl derartiger Anlagen der Eigenart des Baugebiets widersprechen.

3. Die in § 15 Abs. 1 BauNVO für Gebiete nach § 34 Abs. 2 BauGB vorgesehene Feinsteuerung findet für Gebiete nach § 34 Abs. 1 BauGB (Gemengelagen) ihre Entsprechung im Gebot der Rücksichtnahme.

4. Die weitere Ansiedlung eines Wettbüros in einem nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn sie wegen der dort bereits vorhandenen und schutzwürdigen anderen Nutzungen, insbesondere von Wohnnutzung, aber auch von Büro- und Ladenlokalnutzung, unverträglich ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 2566/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 B 1320/08 vom 25.08.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Maß der baulichen Nutzung, Nachbar, Rücksicht
Leitsatz:Nachbarschutz gegen Abweichungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften eines Bebauungsplanes über das Maß der baulichen Nutzung bietet das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB; im unbeplanten Innenbereich geht der Nachbarschutz nicht weiter als im beplanten Bereich.

Überschreitet ein Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich im Maß der baulichen Nutzung den aus der Umgebung ableitbaren Rahmen, so kann es sich trotz der feststellbaren Nutzungsintensivierung in seine Umgebung einfügen, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt und insbesondere gegenüber der Bebauung in seiner unmittelbaren Nähe die gebotene Rücksicht wahrt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 1320/08


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