JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BO-ÖbVI, HVG |
| Schlagworte: | Katasterfortführung, Liegenschaftskataster, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), Übernahme, Vermessungsschrift |
| Leitsatz: | Die bis zum 31.12.2007 geltenden hessischen Vorschriften des Kataster- und Vermessungsrechts sahen einen Rechtsanspruch eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Übernahme von ihm erstellter Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster nicht vor. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 UZ 1048/07 | |
| Rechtsgebiete: | HVwKostG, Verwaltungskostenordnung |
| Schlagworte: | Bedeutung der Amtshandlung, Bedeutungsfaktor, Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung, Gebührenbemessung, Rahmengebühr |
| Leitsatz: | Zur Frage, wie nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 des Hess. Verwaltungskostengesetzes vom 12.1.2004 (HVwKostG) bei der Festsetzung einer Gebühr innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens die Bedeutung der Amtshandlung für deren Empfänger "berücksichtigt" wird. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 234/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Gebot der Rücksichtnahme, Pferdewettbüro, Sportwette, Trading-Down-Effekt, unbeplanter Innenbereicht, Vergnügungsstätte, Wettbüros |
| Leitsatz: | 1. Wettbüros fallen unter den Begriff der "Vergnügungsstätte", wobei für deren bauplanungsrechtliche Einordnung keine Differenzierung danach erforderlich ist, ob es sich um Pferdewettbüros oder sonstige Wettbüros handelt. 2. Handelt es sich bei der maßgeblichen näheren Umgebung um ein Kerngebiet im Sinne des § 7 BauNVO, kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO die Ansiedlung eines weiteren Wettbüros wegen der dort anzutreffenden Anzahl derartiger Anlagen der Eigenart des Baugebiets widersprechen. 3. Die in § 15 Abs. 1 BauNVO für Gebiete nach § 34 Abs. 2 BauGB vorgesehene Feinsteuerung findet für Gebiete nach § 34 Abs. 1 BauGB (Gemengelagen) ihre Entsprechung im Gebot der Rücksichtnahme. 4. Die weitere Ansiedlung eines Wettbüros in einem nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn sie wegen der dort bereits vorhandenen und schutzwürdigen anderen Nutzungen, insbesondere von Wohnnutzung, aber auch von Büro- und Ladenlokalnutzung, unverträglich ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 2566/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Maß der baulichen Nutzung, Nachbar, Rücksicht |
| Leitsatz: | Nachbarschutz gegen Abweichungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften eines Bebauungsplanes über das Maß der baulichen Nutzung bietet das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB; im unbeplanten Innenbereich geht der Nachbarschutz nicht weiter als im beplanten Bereich. Überschreitet ein Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich im Maß der baulichen Nutzung den aus der Umgebung ableitbaren Rahmen, so kann es sich trotz der feststellbaren Nutzungsintensivierung in seine Umgebung einfügen, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt und insbesondere gegenüber der Bebauung in seiner unmittelbaren Nähe die gebotene Rücksicht wahrt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 1320/08 | |