JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Ablehnung, Anspruche, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, offensichtlich unbegründet |
| Leitsatz: | Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG darf in Fällen, in denen ein Asylantrag des Antragstellers zuvor als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde (§ 30 Abs. 3 AsylVfG), vor der Ausreise nicht erteilt werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG). Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG greift insoweit nicht ein, weil § 104a AufenthG keinen "Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG vermittelt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 A 452/08 | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Ergänzungsschule, Schulträger, Untersagung, Verantwortlichkeit, Verfügungsadressat |
| Leitsatz: | 1. Potentieller Adressat einer schulaufsichtsbehördlichen Untersagung der Fortführung einer Ergänzungsschule ist deren Träger. 2. Träger einer Ergänzungsschule ist die Person oder Personenmehrheit, die über das "Ob" und das "Wie" des (weiteren) Betreibens der Schule entscheidet. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 823/08 | |
| Rechtsgebiete: | HBO |
| Schlagworte: | Bagatellabweichung, Carport, Nachbar, Nachbarzustimmung, tatsächliche Beeinträchtiung, Terrassennutzung |
| Leitsatz: | Anders als bei der Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist bei der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, die einen unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken haben, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschriften dienen, indiziert und die Verletzung seiner Rechte regelmäßig zu bejahen; nur bei Hinzutreten günstiger Umstände kann eine tatsächliche Beeinträchtigung ausnahmsweise verneint werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209). Maßstab für die Annahme einer Bagatellabweichung von einer erteilten Baugenehmigung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1626/06 | |
| Rechtsgebiete: | Beitragssatzung der Hessischen Tierseuchenkasse für das Wirtschaftsjahr 2004, HAGTierNebG, HAGTierSG, TierNebG, VO(EG) Nr. 1774/2002 |
| Schlagworte: | Beitrag, Beseitigungspflichtiger, Ermächtigungsgrundlage, Gebühr, Kostenerstattung, Satzung, Tierkörperbeseitigung, Tierkörperbesitzer, Tierseuchenkasse, Vorbehalt des Gesetzes |
| Leitsatz: | Für die Regelung in § 2 der Beitragssatzung der Hessischen Tierseuchenkasse, wonach die in den Tierseuchenkassenbeiträgen enthaltenen Anteile für die Beseitigung von Falltieren am Ende des Beitragsjahres verursachergerecht mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden, und die damit verbundene Heranziehung eines Beitragspflichtigen zu Kostenanteilen fehlt es derzeit an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 734/08.Z | |