JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 04 / 2008
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, QRL |
| Schlagworte: | armenische Volkszugehörige, Gruppenverfolgung, inländische Fluchtalgernative, interner Schutz, maßgeblicher Zeitpunkt, russische Föderation, Tschtschenien, Verfolungswahrscheinlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Armenische Volkszugehörige, die in Tschetschenien geboren worden sind und dort bis zu ihrer Ausreise im November 2002 gelebt haben, gehören der sozialen Gruppe der aus Tschetschenien stammenden Kaukasier an (§ 60 Abs. 1 AufenthG), die im Zeitpunkt der Ausreise allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe von den russischen Sicherheitskräften mit flüchtlingsrelevanten Maßnahmen überzogen worden sind. 2. Ethnische Armenier, die in Tschetschenien geboren worden sind und dort bis zu ihrer Ausreise gelebt haben, bei denen jedoch ein Bezug zu den tschetschenischen Rebellen weder nachgewiesen noch vermutet werden kann, können aufgrund der festgestellten Vorverfolgung nicht auf eine Rückkehr nach Tschetschenien verwiesen werden (Art. 4 Abs. 4 QRL). 3. Ethnischen Armeniern, die in Tschetschenien geboren worden sind und dort bis zu ihrer Ausreise gelebt haben, steht, soweit bei ihnen kein Bezug zu den tschetschenischen Rebellen festgestellt worden ist oder unterstellt werden kann, in den Gebieten der armenischen Diaspora in der Russischen Föderation, dort insbesondere in Stawropol, Krasnodar oder Rostow am Don eine interne Schutzmöglichkeit gemäß Art. 8 QRL zur Verfügung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 457/06.A | |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert, personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten |
| Leitsatz: | Es entspricht in der Regel billigem Ermessen, den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf 4.000,-- ¤ festzusetzen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 22 TL 2257/07 | |
| Rechtsgebiete: | AWS, KAG, WBGS der Stadt Friedberg |
| Schlagworte: | Hauptleistung, Hausanschlußkosten, Kostenerstattung, Mehrwertsteuer, Nebenleistung, Steuersatz, Wasser |
| Leitsatz: | Erbringt eine Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer an die Wasserversorgung Arbeiten an dessen Wasserhausanschluss, kann sie in dem Erstattungsbescheid als Teil der erstattungsfähigen Kosten den Steuersatz zugrunde legen, den die Finanzverwaltung ihr gegenüber zugrunde legt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 541/08.Z | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 04 / 2008 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum