JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 02 / 2008
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | HBO |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Bordell, gewerbliche Zimmervermietung, Schriftform |
| Leitsatz: | Zur baurechtlichen Legalisierung eines Bordellbetriebs reicht eine Baugenehmigung für "Gewerbliche Zimmervermietung" nicht aus. Aus dem bauordnungsrechtlichen Schriftformerfordernis folgt, dass Inhalt der Baugenehmigung nur dasjenige sein kann, was schriftlicher Inhalt der Genehmigungsurkunde einschließlich der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen geworden ist. Das gilt auch für Umstände, für die zwischen Bauaufsichtsbehörde und Bauherrschaft Einigkeit besteht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 473/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Abschiebungsverbot, Afghanistan, Extremgefahr, Schutz, Sicherheitslage, subsidiär, Versorgungslage |
| Leitsatz: | 1. Junge, allein stehende arbeitsfähige Männer aus Afghanistan können, auch wenn sie dort keinen familiären oder sozialen Rückhalt haben, nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage in ihr Heimatland abgeschoben werden, sofern nicht in ihrer Person begründete besondere individuelle Risiken bestehen, die sie bei einer Rückkehr nach Afghanistan einem deutlich erhöhten Existenzrisiko aussetzen würden. 2. In Afghanistan herrscht derzeit kein Kriegszustand mit Folgewirkungen für die gesamte Bevölkerung, die zur Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG n. F. Anlass geben könnten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1913/06.A | |
| Rechtsgebiete: | HBKG, VwGO |
| Schlagworte: | aufschiebende Wirkung, Beschwerdegericht, besonderes Eilbedürfnis, fehlende Sachentscheidung, Prüfungsbefugnis, Zurückverweisung, Zwangsmittelandrohung |
| Leitsatz: | 1. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO setzt kein besonderes Eilbedürfnis und insbesondere nicht voraus, dass ein sofort vollziehbarer Verwaltungsakt eine Zwangsmittelandrohung enthält. 2. Ein nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO erforderlicher bestimmter Antrag muss in der Beschwerdebegründung nicht ausdrücklich formuliert und äußerlich hervorgehoben sein, es genügt, dass er oder das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus den dargelegten Gründen zweifelsfrei und ohne Verzögerung klar erkennbar, festzustellen oder zu bestimmen ist. 3. Die in der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der Zurückverweisung einer Streitsache an das Verwaltungsgericht auch in einstweiligen Rechtsschutzverfahren entsprechend § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen fehlender Sachentscheidung hat durch die Einschränkung der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO an Bedeutung genommen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 976/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Beschwerdefrist, Beweis, Empfangsbekenntnis, Gegenbeweis, Rechtsanwalt |
| Leitsatz: | Das von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Empfangsbekenntnis erbringt den vollen Beweis dafür, dass das betreffende Schriftstück ihm in dem angegebenen Zeitpunkt zugestellt worden ist. Der Gegenbeweis, dass die wirkliche Zustellung erst später erfolgt ist, ist nur unter strengen Anforderungen zulässig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2619/07 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 02 / 2008 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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