JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 12 / 2007
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| Rechtsgebiete: | GG, HHG 2000, HImmaVO, HV, StuGuG |
| Schlagworte: | Bachelor- und Masterstudiengänge, Erststudium, Konsekutivstudiengänge, Promotionsstudium, Restguthaben, Studiengebühren, Übergangsregelung, Unterrichtsgeldfreiheit, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang, Zweitstudiengebühr, Zweitstudium |
| Leitsatz: | 1. Die Erhebung von Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen Studienguthabengesetz ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen das Teilhabe- und Abwehrrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG und die Unterrichtsgeldfreiheit nach Art. 59 HV. 2. Die unechte Rückwirkung der Zweitstudiengebühr durch die Anknüpfung an ein vor dem Sommersemester 2004 berufsqualifizierend abgeschlossenes Erststudium ist auch unter Berücksichtigung der Übergangs- und Härtefallregelungen und der Begünstigung von das Erststudium ergänzenden und vertiefenden Zweitstudiengängen nicht rechtsstaatswidrig. 3. Es entspricht dem Lenkungszweck des Studienguthabengesetzes, dass für ein vor dem Sommersemester 2004 berufsqualifizierend abgeschlossenes und noch ohne Studienguthaben gebührenfreies Erststudium ein Restguthaben nicht erworben werden konnte. 4. Konsekutive Studiengänge und Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge gemäß § 20 Abs. 4 und 6 HHG a. F. sind von ihrer objektiven Konzeption her auf Ergänzung und Vertiefung des ersten Studienganges bzw. des Erststudiums angelegt und in der sich daraus ergebenden Gesamtstudiendauer beschränkt. 5. Ein grundständiges, unabhängig vom Erststudium absolvierbares Zweitstudium ist trotz Anrechnung erbrachter Studienleistungen auch dann nicht als konsekutiver Zweitstudiengang oder als Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang anzusehen, wenn es nach der subjektiven Studiengestaltung und für den Berufswunsch des Studierenden eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums darstellt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 727/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, EBS, StrBS |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschließungslast, Planfeststellungsbeschluss, Straßenausbaubeitrag |
| Leitsatz: | Ist die Erschließungslast für die Erstherstellung einer Anliegerstraße im Rahmen des Ausbaus einer Bundesstraße dem Bund auferlegt, kann die Kommune, in deren Straßenbaulast die Anliegerstraße nach Erstherstellung fällt, für Baumaßnahmen keine Erschließungsbeiträge mehr erheben, auch wenn die Erstherstellung durch den Bund nicht die Merkmale der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung erfüllt. In Betracht kommt aber die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 136/07 | |
| Rechtsgebiete: | AO, BauGB, HessKAG |
| Schlagworte: | Abgeltungsvereinbarung, Beitragsvorausverzicht, Billigkeitserlass bei Erschließungsbeiträgen, Freistellungserklärung, Grundstücksteilung, Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeit |
| Leitsatz: | Fall einer wegen Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands unbeachtlichen Grundstücksteilung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1371/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Ausweisung, Kalifatstaat, öffentliche Sicherheit, schwerwiegende Gründe, Verfassungsmäßige Ordnung |
| Leitsatz: | Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG können auch durch die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erfüllt sein, ohne dass die Regelausweisungsgründe nach § 54 Nr. 5 bis 7 AufenthG bereits vorliegen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 UE 765/07 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 12 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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