JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SpielAppStS |
| Schlagworte: | lockerer Bezug, Praktikabilität, Schwankungsbreite, Spielapparatesteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerkausstattung bei Spielapparaten |
| Leitsatz: | 1.) Zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit, unabhängig davon, ob eine mit einem lockeren Bezug noch verträgliche Schwankungsbreite festzustellen ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). 2.) Zur tatsächlichen Ausstattung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk zur zuverlässigen Erfassung der Einspielergebnisse, bezogen auf die Verhältnisse im Gebiet der Stadt Kassel. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 150/06 | |
| Rechtsgebiete: | KWKG 2002 |
| Schlagworte: | Antrag, dynamische Verweisung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage, Stand der Technik, Vermutungsregelung, Zertifizierung |
| Leitsatz: | 1. Der in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 enthaltene Verweis auf das Arbeitsblatt FW 308 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. zur Konkretisierung des Begriffs der anerkannten Regeln der Technik ist als Vermutungsregelung zu verstehen, der es Anlagenbetreibern ermöglicht, sie jedoch nicht verpflichtet, ein Gutachten auf Basis der technischen Regelungen im genannten Arbeitsblatt FW 308 zu erstellen. 2. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 ist die Vorschrift, dass die jeweils aktuelle Fassung des Arbeitsblattes FW 308 Anwendung finde, nicht als unzulässige dynamische Verweisung zu erkennen. 3. Wesentliche Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Neuregelung des Arbeitsblattes FW 308 ist deren ordnungsgemäße Veröffentlichung. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es zwingend, dass die wesentlichen Informationen über Änderungen oder Neufassung des in Bezug genommenen technischen Regelwerks den betroffenen Kreisen in gleicher Weise zugänglich gemacht werden müssen wie das ursprüngliche Regelwerk; im Fall des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 somit durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. 4. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen zweifelhaft, ob die Neufassung des Arbeitsblattes FW 308 rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (hier offen gelassen). 5. Im Fall einer Stichtagsregelung darf ein Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage nur berücksichtigt werden, wenn er vollständig ist, insbesondere das in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 genannte Sachverständigengutachtern über die Einhaltung der Regeln der Technik enthält. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 497/06 | |
| Rechtsgebiete: | KWKG 2002 |
| Leitsatz: | 1. Als Anlage im Sinne des KWKG 2002 ist die Gesamtheit von Motoren und erforderlichen technischen Zusatzteilen zu verstehen, mit denen im Sinne des KWKG 2002 aus einem primären Energieträger Strom und Wärme erzeugt werden, die anschließend an entsprechende Nutzer abgegeben werden oder der Versorgung der Anlage selbst oder von weiteren Betriebseinrichtungen zu dienen bestimmt sind. 2. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 KWKG 2002 bei einer neu installierten kleinen KWK-Anlage erfüllt, kann die Anwendung dieser Regelung nicht unter Hinweis darauf in Frage gestellt werden, dass es sich im Verhältnis zu einer früheren neuen Bestandsanlage um eine Ersatzanlage handelt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 1882/06 | |
| Rechtsgebiete: | WVG |
| Schlagworte: | Ablauf, Änderung, Begründungsfrist, Beitragsordnung, Bekanntmachung, Bemessungsgrundsätze, Bodenverband, Konkretisierung, Rechtsnorm, Satzungsrecht, Verkündung, Wasserverband, Wirksamkeit |
| Leitsatz: | Ändert sich Satzungsrecht zu einem Zeitpunkt, in dem in einem verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits abgelaufen ist, hat das Beschwerdegericht diese Änderung in seine Prüfung einzubeziehen. Regelt ein Wasser- und Bodenverband in seiner Verbandssatzung die Grundsätze der Beitragsbemessung und behält er die Konkretisierung dieser Grundsätze einer durch die Verbandsversammlung zu beschließenden Beitragsordnung vor, so bedarf auch die Beitragsordnung als abstrakt-generelle Regelung zu ihrer Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 1044/07 | |