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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum10 / 2007 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 10 / 2007



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 UZ 855/07 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:EZB/2001/15
Schlagworte:Acrylblock, Banknote, Umtausch
Leitsatz:1. Die Stoffeigenschaften für Euro-Banknoten sind - ebenso wie deren äußere Erscheinung und die Vorgaben für den Produktionsprozeess - durch Entscheidungen de Europäischen Zentralbank festgelegt. Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass aus Gründen der Geheimhaltung der Sicherungsmerkmale nicht sämtliche Spezifikationen bezüglich das Materials und des Herstellungsprozesses veröffentlicht sind.

2. Eine zum Zwecke der Herstellung eines Dekorations- oder Sammlerstücks vor der Ausgabe durch eine nationale Zentralbank abgesonderter und anschließend in Acryl eingegossener Euro-Banknote ist kein amtliches Zahlungsmittel. Daher besteht weder für einen - potentiell - aus dem Acrylblock gelösten Geldschein noch für den Acrylblock als Ganzes ein Anspruch gegen die Deutsche Bundesbank auf Umtausch in eine andere Banknote oder auf Gutschrift.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 855/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 1262/07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:KWG
Schlagworte:Anlegerdarlehen, Einlagengeschäft, Schiffshypothek
Leitsatz:Zur Frage, ob die Entgegennahme von Fremdgeldern im Rahmen eines durch die Bestellung einer Schiffshypothek abgesicherten Anlegerdarlehens ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1262/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TG 1849/07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:StPO, VwGO
Leitsatz:1. Ein im Hinblick auf eine Ausweisung erfolgendes Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO erfordert nicht die Bestandskraft der Ausweisung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126).

2. Ein Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Ausweisung setzt voraus, dass eine vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers besteht und diese demnächst verwirklicht werden wird.

3. Eine für eine Entscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO erforderliche vollziehbare Ausreisepflicht wird auch durch eine nicht bestandskräftige, aber mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene Ausweisung begründet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TG 1849/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1562/07 vom 05.10.2007

Rechtsgebiete:HGO
Leitsatz:1. Die Durchführung eines Bürgerentscheids bedarf keiner Sicherung durch einstweilige Rechtsschutzmaßnahmen, wenn das Ziel des Bürgerbegehrens durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr erreicht werden kann.

2. Die Fragestellung eines Bürgerbegehrens muss bei einer allein am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung ohne Auslegungsspielräume eindeutig und zweifelsfrei feststehen.

3. Die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens sind auch bei einer entsprechenden Ermächtigung durch dessen Unterzeichner nur zu einer redaktionellen, nicht aber zu einer inhaltlichen Änderung der Fragestellung berechtigt.

4. Die relativierende Abschwächung oder teilweise Reduzierung einer in der Fragestellung formulierten Zielsetzung eines Bürgerbegehrens stellt eine unzulässige inhaltliche Änderung dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1562/07


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