JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 09 / 2007
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| Rechtsgebiete: | GG, HV |
| Schlagworte: | Aushändigung, Begründungspflicht, Bewerbungsverfahrensanspruch, Dokumentationspflicht, Ernennungsurkunde, Überlegungsfrist, Verfassungsbeschwerde |
| Leitsatz: | Die notwendige schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen kann auch in der Bezugnahme auf den Besetzungsbericht bestehen, wenn der Dienstherr den Überlegungen darin ausdrücklich folgt und der unterlegene Bewerber bei Bedarf Einsicht in diesen Bericht erhält. Die vom Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtete Überlegungsfrist, innerhalb derer der Dienstherr auch nach unanfechtbarer Ablehnung eines Konkurrenteneilantrages die Ernennungsurkunde noch nicht aushändigen darf, um dem unterlegenen Bewerber die Möglichkeit zu geben, Verfassungsbeschwerde zu erheben, beträgt in Anlehnung an die Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO zwei Wochen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 1208/07 | |
| Rechtsgebiete: | FinanzdienstleistungsaufsichtsG, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzforderung, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Umlage |
| Leitsatz: | Gegen den Insolvenzverwalter einer börsennotierten Aktiengesellschaft, deren Aktien auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehandelt werden, können von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Umlagen zur Deckung der Kosten der Behörde und der Prüfstelle für Rechnungslegung nach § 16 Abs. 1 und § 17 d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO geltend gemacht werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 179/07 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 09 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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