JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Abweichung, Aufklärungspflicht, Beweisantrag, Darlegung, Divergenz, rechtliches Gehör, Zulassungsgrund |
| Leitsatz: | 1. Von einem Zulassungsantragsteller, der die Divergenz in einer Rechtsfrage beanstanden will, verlangt § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG die Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatzes zu einer Rechtsfrage, mit dem das Verwaltungsgericht von einem - gleichfalls vom Zulassungsantragsteller darzulegenden - in einer Entscheidung des Divergenzgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz zur selben Rechtsfrage abgewichen ist, welcher die Entscheidung des Divergenzgerichts trägt. 2. Der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG erfasst eine Divergenz bei der Auslegung des die gerichtliche Aufklärungspflicht regelnden § 86 Abs. 1 VwGO nicht. 3. Das Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG verlangt von einem Zulassungsantragsteller, der eine Verletzung seines Gehörsrechts durch die gerichtliche Ablehnung eines Beweisantrags rügt, dass er gegenüber dem Berufungsgericht in der Antragsbegründung das ordnungsgemäße Stellen eines Beweisantrags im erstinstanzlichen Verfahren aufzeigt, was insbesondere die Mitteilung der dort (jeweils) aufgestellten Beweisbehauptung - des Beweisthemas - und des für sie (jeweils) angebotenen Beweismittels erfordert. 4. Ferner ist vom Zulassungsantragsteller darzutun, dass das Beweisthema nach der maßgeblichen materiellen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich und das angebotene Beweismittel zur Klärung der unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptung tauglich gewesen ist. 5. Schließlich ist - in Auseinandersetzung mit den vom Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung und ggf. in den Entscheidungsgründen des Urteils angegebenen Gründen für die erfolgte Beweisantragsablehnung - darzulegen, dass die Ablehnung prozessrechtlich unvertretbar gewesen ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 422/07.A | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatschG, FFH-RL |
| Schlagworte: | DIN 45691, Emissionskontingent, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Vorprüfung, Geräuschkontingentierung, IFSP (immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel |
| Leitsatz: | Zu den rechtlichen Anforderungen an die der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschaltete FFH-Vorprüfung (Screening) im Bauleitplanverfahren. Die Festsetzung von Emissionskontingenten auf der Basis der DIN 45691 - Geräuschkontingentierung - genügt den von der Rechtsprechung in Bezug auf die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) entwickelten Anforderungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt hinreichender Bestimmtheit. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 N 867/06 | |
| Rechtsgebiete: | BRRG, HBG, HSchulG |
| Schlagworte: | Beauftragung, Bewährung, Dienstobliegenheiten, Kommissarisch, Probezeit, Schulleiter |
| Leitsatz: | Die Beauftragung mit den Dienstobliegenheiten eines Schulleiters erfolgt zunächst vorläufig nach § 89 Abs. 3 HSchulG und nicht auf Probe oder auf Zeit nach §§ 19a, 19b HBG. Die Nichtbewährung kann im Einzelfall auch noch nach mehr als drei Jahren festgestellt werden; § 19a Abs. 1 Satz 4 und Satz 7 HBG mit der Begrenzung der Probezeit auf zwei Jahre gelten insoweit nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 752/07 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 07 / 2007 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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