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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum07 / 2007 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 07 / 2007



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 1049/07 vom 31.07.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abrechnungsgebiet, Abrechnungsraum, Abschnittsbildung, Erschließungsbeitrag, Vorausleistung
Leitsatz:Werden Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag in der Weise erhoben, dass nach Maßgabe des Baufortschritts mehrfach Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, so darf dies nicht mit einem Wechsel des Ermittlungs- und Abrechnungsraums verbunden werden, der eine ungleichmäßige Beteiligung der künftig beitragspflichtigen Grundstückseigentümer an der Vorfinanzierung der Erschließungsanlage zur Folge hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 1049/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 1360/07 vom 30.07.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwGO
Schlagworte:Anordnung des Sofortvollzugs, Aufenthaltserlaubnis, Geltungsdauer, nachträgliche Verkürzung, öffentliches Interesse
Leitsatz:Auch bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bedarf es für die Anordnung des Sofortvollzuges nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eines besonderen, über das Interesse an der Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis selbst hinausgehenden öffentlichen Vollzugsinteresses (wie Beschluss des Senats vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -, AuAS 1996, 62 zu § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG).

Dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung kann nicht allein damit begründet werden, dass die Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis offensichtlich rechtmäßig ist und ohne deren sofortige Vollziehung die Gefahr besteht, dass die Verkürzung auf Grund der langen Dauer des Klageverfahrens ihre Erledigung findet und damit praktisch leerläuft.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 1360/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 1218/07 vom 27.07.2007

Rechtsgebiete:PassG
Schlagworte:Deutscher, Kinderreisepass, Nachweis, Passbewerber
Leitsatz:1. Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung (auch) vom Gericht nur zu prüfen, ob der Kläger die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Kläger Deutscher im Sinne des § 1 PassG ist.

2. Die Klärung der Deutscheneigenschaft und die hiervon abhängige Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Statusdeutscher hat im Verhältnis zur für Staatsangehörigkeitenangelegenheiten zuständigen Behörde bzw. deren Träger zu erfolgen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 1218/07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 3140/05.A vom 26.07.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Afghanistan, asyltaktische Erwägungen, Christentum, ernsthafte Gewissensentscheidung, Glaubenswechsel, innere Überzeugung, Islam, Konversion
Leitsatz:1. Bei einer geltend gemachten religiösen Verfolgungsgefährdung wegen eines in Deutschland vorgenommenen Glaubenswechsels vom Islam zum Christentum bedarf es einer gerichtlichen Prüfung der inneren, religiös-persönlichkeitsprägenden Beweggründe.

2. Eine solche Prüfung ist nur dann entbehrlich, wenn der in Deutschland nur formal vollzogene Glaubensübertritt allein für sich im islamischen Heimatland de schutzsuchenden Ausländers mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit selbst dann zu erheblichen Verfolgungsmaßnahmen führen würde, wenn er dort seine christliche Glaubenszugehörigkeit verheimlichen, verleugnen oder aufgeben würde; für eine derartige Verfolgungspraxis in Afghanistan sind konkrete Anhaltspunkte nicht ersichtlich.

3. Einzelfall eines in Deutschland während des Asylklageverfahrens durchgeführten Glaubenswechsels afghanischer Staatsangehöriger, der nach gerichtlicher Überzeugung nicht auf einer ernsthaften, aus einem inneren Bedürfnis heraus erfolgten Gewissensentscheidung, sondern nur auf asyl- bzw. verfahrenstaktischen Erwägungen beruht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 3140/05.A


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