JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 03 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB 1993, GG, HBO 1993 |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Dachfarbe, Ermächtigungsnorm, Gestaltungssatzung |
| Leitsatz: | Eine gemäß § 87 Abs. 4 HBO 1993 in einen Bebauungsplan aufgenommene Gestaltungssatzung bedarf hinsichtlich der Festsetzung der zulässigen Dachfarbe keiner Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie keiner ausdrücklichen Begründung. Eine solche Gestaltungssatzung unterliegt auch nicht dem bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot. Die Ermächtigungsnorm des § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 macht die Festlegung der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen davon abhängig, dass diese zur Durchführung baugestalterischer Absichten erforderlich ist. Einzelfall einer Gestaltungssatzung, die ihre Gestaltungsziele verfehlt, daher nicht sachgemäß ist und deshalb von der Satzungsermächtigung nicht gedeckt wird. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1287/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HBG |
| Schlagworte: | Auskunft, Auslandsschuldienst, Beförderungsverfahren, Beurlaubte Lehrer, Bewerbungsverfahrensanspruch |
| Leitsatz: | Die Beförderungspraxis für beurlaubte hessische Lehrkräfte, die im Auslands- oder Privatschuldienst tätig sind, hat sich an denselben Anforderungen zu orientieren wie bei Inlandsbeförderungen (klarstellend zu Hess. VGH, B. v. 08.02.2006 - 1 UZ 1827/06 -). Es hat ein Auswahlverfahren stattzufinden, das einen aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich aller laufbahnrechtlich für eine Beförderung in Betracht kommenden Studienräte/Studienrätinnen am Maßstab des an ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 zu stellenden Anforderungen ermöglicht und bei dem sichergestellt ist, dass nur der/die am besten Geeignete(n) befördert wird/werden. Der in diesen Fällen bestehende Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst auch den Anspruch auf rechtzeitige Information über die Person des/der ausgewählten Bewerber sowie die Möglichkeit, von den wesentlichen Auswahlerwägungen Kenntnis zu nehmen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, HBG, MVergV |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Frühbereitschaft, Mehrarbeit, Vergütung |
| Leitsatz: | Frühbereitschaft für Lehrer im Sinne einer Anwesenheitsverpflichtung zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde ist kein Bereitschaftsdienst im herkömmlichen Sinne. Die kurze Zeitspanne bis zur Feststellung, ob Vertretungsbedarf besteht oder nicht, ist nicht als quantifizierbare Arbeitszeit einzustufen, sondern den sonstigen pädagogischen Tätigkeiten außerhalb der Pflichtstundenregelung zuzuordnen. Durch die Frühbereitschaft darf die den Lehrern abverlangte Arbeitszeitleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit den Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der übrigen Beamten nicht überschreiten (hier verneint bei ein bis zwei Tagen im Schuljahr). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 2770/06 | |
| Rechtsgebiete: | BörsG, BörsO, GG |
| Schlagworte: | Prime Standard, Quartalsbericht |
| Leitsatz: | Die in der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Prime Standard begründete Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten ist mit höherrangigem Recht vereinbar. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 N 3224/04 | |