JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KAG, WasserG |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Kläranlagenbeitrag, Vorteilhaftigkeit der Anschlussmöglichkeit, wasserrechtliche Einleitungserlaubnis |
| Leitsatz: | 1.) Eine zum Wegfall der Vorteilhaftigkeit der Möglichkeit des Anschlusses an die gemeindliche Vollkanalisation führende anderweitige gleichwertige Entwässerungsmöglichkeit liegt nicht vor, wenn die anderweitige Entwässerung darin besteht, dass das in einer Grundstückskläreinrichtung vorgereinigte Abwasser mit wasserrechtlicher Erlaubnis in ein Gewässer eingeleitet wird. 2.) In einem solchen Fall ergibt sich ein Hinderungsgrund für die Erhebung des Anschlussbeitrags auch nicht daraus, dass die Geltungsdauer der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis noch nicht abgelaufen ist und das Grundstück somit noch nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2966/06 | |
| Rechtsgebiete: | HHG |
| Schlagworte: | Einstellung, Prüfungsordnung, Regelungsbereich, Studiengang, Wiederholungsprüfung, Zulassung |
| Leitsatz: | Regelungsgegenstand der vom Fachbereichsrat erlassenen Prüfungsordnung ist Art und Weise der Durchführung von Prüfungen in bestehenden Studiengängen, nicht dagegen die Frage, ob und wie lange Prüfungen in eingestellten und auslaufenden Studiengängen noch angeboten werden. Diese Frage ist dem Regelungsbereich der früher dem Senat und jetzt dem Präsidium zugewiesenen Entscheidung über die Aufhebung von Studiengängen zuzuordnen und nunmehr in § 20 Abs. 5 HHG vom Landesgesetzgeber selbst beantwortet worden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2850/06 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, RVG |
| Schlagworte: | Auffangwert, außerordentliche Kündigung, Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Mitglied, Personalvertretung, Zustimmung |
| Leitsatz: | Auch wenn im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren um die Zustimmung der Personalvertretung zur außerordentlichen Kündigung eines ihrer Mitglieder gestritten wird, ist der Gegenstandswert mit dem gesetzlichen Auffangwert (zur Zeit: 4.000,00 ¤) zu bemessen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TE 3060/06 | |
| Rechtsgebiete: | HBKG |
| Schlagworte: | Feuerwehreinsatz mit Rettungsschere, Feuerwehrgebühren, Kostenerstattungsfreiheit bei Lebensrettung, Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr |
| Leitsatz: | Eine gem. § 61 Abs. 5 HBKG kostenerstattungsfrei bleibende "Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr" kann auch bei der Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere" vorliegen. Dass der fragliche Feuerwehreinsatz gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen umfasst, die als solche nicht unter § 61 Abs. 5 HBKG fallen und deshalb gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kostenerstattungspflicht begründen, steht dem nicht entgegen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TP 2876/06 | |