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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum12 / 2006 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3083/05 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:HGB, KWG, Richtlinie 2004/39/EG, Richtlinie 93/22/EWG
Schlagworte:Auslegung, Finanzkommissionsgeschäft, Investmentgesellschaft, Kommissionsgeschäft, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, wirtschaftliche Betrachtungsweise
Leitsatz:Das Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG bildet einen eigenständigen Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen nicht nur dann erfüllt sind, wenn alle Merkmale eines typischen Kommissionsgeschäftes im Sinne der §§ 383 ff. HGB vorliegen.

Der Begriff des Finanzkommissionsgeschäftes bildet andererseits keinen Auffangtatbestand, dessen Voraussetzungen immer schon dann erfüllt sind, wenn die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Geschäfts nicht den Vertragschließenden, sondern den Auftraggeber treffen, die vertragliche Ausgestaltung aber keinerlei Ähnlichkeit mit einem typischen Kommissionsgeschäft mehr aufweist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3083/05



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UZ 1061/06 vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:HeimG
Schlagworte:Bearbeitungsgebühren, Heimvertrag
Leitsatz:Nach § 14 Abs. 1 HeimG ist es dem Heimträger untersagt, von dem Bewerber um einen Heimplatz in dem Heimvertrag eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, wenn das Aufnahmeverfahren sich auf Tätigkeiten beschränkt, die notwendig sind, um dem Bewerber entsprechend den persönlichen Bedürfnissen sachgerecht Unterkunft, Verpflegung und Betreuung gewähren zu können.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 1061/06

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 3545/04 vom 06.12.2006

Rechtsgebiete:Hundesteuersatz der Stadt Frankfurt
Schlagworte:American Staffordshire Terrier, Differenzierungsgrund, gefährlicher Hund, Gleichbehandlungsgrundsatz, Hundesteuer, unwiderlegbare Vermutung, Widerlegungsmöglichkeit
Leitsatz:Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, wenn eine Hundesteuersatzung, die einen erhöhten Steuersatz für "gefährliche Hunde" festlegt und dabei an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hundesrassen die Vermutung der Gefährlichkeit knüpft, bei einem Teil der im Einzelnen aufgeführten Rassen die Widerlegung der Vermutung im Einzelfall zulässt, bei einem anderen Teil dagegen nicht, ohne dass sich für diese Differenzierung aus kynologischen Feststellungen und Erkenntnissen zu rassespezifischen Eigenschaften und Verhaltensweisen sachgerechte Gründe ableiten lassen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 3545/04


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