JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden, Qualifikationsrichtlinie, subsidiärer Schutz, unmittelbare Geltung |
| Leitsatz: | 1. Bis zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 29.04.2004 (2004/83/EG, Qualifikationsrichtlinie) in nationales Recht tritt neben die in § 60 Abs. 7 AufenthG geregelten Fallgruppen als Unterfall ein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes gemäß Art. 15 (Buchstabe c), Art. 18 QRL als unmittelbarer Rechtsanspruch hinzu. 2. Ein ernsthafter Schaden i. S. v. Art. 15 (Buchst. c) QRL setzt eine individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts voraus. Die Wahl des völkerrechtlichen Begriffs des bewaffneten Konflikts als kriegsgleichem oder bürgerkriegsgleichem Zustand erfordert ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit der Auseinandersetzungen. Deren Folgen (schlechte Sicherheits- und Versorgungslage, Kriminalität usw.) fallen nicht in den Regelungsbereich der Vorschrift. Sie betreffen die Bevölkerung allgemein, so dass § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG anzuwenden ist (ebenso Erwägungsgrund 26 QRL). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 3238/03.A | |
| Rechtsgebiete: | BBodSchG, HessVwKostG, HessVwVG, VwKostO |
| Schlagworte: | Altlast, Amtshandlungen, Ersatzvornahme, Kosten (Gebühren und Auslagen), Sanierungsanordnung, Verjährung, Vollstreckung |
| Leitsatz: | Kosten (Gebühren und Auslagen) im Sinne des § 80 Abs. 1 HessVwVG sind auch solche Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind (bspw. Ersatzvornahmekosten). Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten zur Sanierung von Altlasten beträgt drei Jahre; sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 2498/05 | |
| Rechtsgebiete: | MOG, VO (EG) Nr. 954/2002, VO (EWG) Nr. 2454/93 |
| Schlagworte: | Ermessen, Import, Rücknahme, Sonstige Vergünstigung zu Marktordnungszwecken, verbundene Unternehmen, Zollermäßigung |
| Leitsatz: | Die Entscheidung über die Zulassung zum zollermäßigten Import gefrorenen Rindfleischs unterfällt der Rücknahmevorschrift des § 10 Abs. 1 MOG. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 2902/05 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 11 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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